Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV)
Betriebe, die für die Bewirtschaftung und Verwaltung großer Wohnungsbestände zuständig waren, hießen in der DDR Kommunale Wohnungsverwaltungen. Sie waren den städtischen Verwaltungen unterstellt. In ihren Beständen befanden sich Altneubauten aus den 1950er und 1960er Jahren und Neubauten, die ab den 1970er Jahren in Plattenbauweise errichtet wurden. Häuser, die vor dem Zweiten Weltkrieg gebaut und deren Besitzer enteignet worden waren, gingen in den Bestand der Kommunalen Wohnungsverwaltungen ein. Häuser, deren Eigentümer in Westdeutschland wohnten, wurden zumeist „treuhänderisch“ verwaltet.
Viele Hausbesitzer konnten aufgrund der geringen Mieten ihre Altbauten nicht erhalten und schenkten sie aus Not der KWV. Es fehlte an Geld und Baukapazitäten, um Reparaturen vorzunehmen. Wohnungsnot und -leerstand waren die Folgen. In Dresden, Erfurt, Halle, Jena, Leipzig, Rostock, Schwerin und vor allem in Ost-Berlin zogen junge Leute „schwarz“ in leer stehende Altbauwohnungen und ließen sich später zumeist den Einzug durch die KWV „legalisieren“. Dazu brauchte es Geschick und Phantasie. Nach einer kürzeren oder längeren Auseinandersetzung stimmten die KWV-Angestellten fast immer dem Einzug zu, wenn die Miete pünktlich überwiesen wurde. Oft waren die Mitarbeiter der KWV sogar froh, wenn Reparaturen in Eigenleistung vorgenommen wurden. „Schwarzwohnen“ galt trotzdem als Ordnungswidrigkeit. Kam es zu Ordnungsstrafverfahren, mussten Geldbußen in Höhe von 50 bis 500 Mark gezahlt werden. Für viele „Schwarzwohner“ war der illegale Einzug in eine Altbauwohnung in den letzten Jahren der DDR eine wichtige Erfahrung selbstbestimmten Handelns.