Operativer Vorgang (OV)
Was ein „Operativer Vorgang“ war, wussten zu DDR-Zeiten nur Stasi-Mitarbeiter oder Betroffene. Heute wissen wir, dass es sich um registrierpflichtige Einzel- oder Sammelvorgänge des MfS handelte, innerhalb derer im Rahmen von verdeckten oder offenen Ermittlungen gegen politisch unliebsame Personen vorgegangen wurde.
Ausgangspunkt für einen Operativen Vorgang waren meist Hinweise auf einen aus Sicht der Staatssicherheit vorliegenden Straftatbestand. Durch detailliert ausgearbeitete Maßnahmepläne sollte überprüft werden, ob sich die Verdachtsmomente erhärten ließen. Im Zuge eines OV wurden Erkundigungen über die betreffende Person, deren familiäres Umfeld und deren Freundes- und Kollegenkreis eingeholt. Gegen Menschen, die nicht inhaftiert werden konnten, wurden genau kalkulierte Zersetzungsmaßnahmen angewandt, um sie psychisch zu zermürben. Oft trugen Operative Vorgänge metaphorische Bezeichnungen. Ein OV, in dem gegen zwei Pfarrer in Thüringen ermittelt wurde, hieß „Sodom und Gomorrha“.