NVA – Nationale Volksarmee
Die Nationale Volksarmee wurde auf Beschluss der Volkskammer am 1. März 1956 gegründet. Sie war Teil der Armeen des Warschauer Vertrages.
Ab dem Jahr 1962 existierte die allgemeine Wehrpflicht. Danach war jeder junge Mann vom 18. bis zum 26. Lebensjahr verpflichtet, seinen Grundwehrdienst (18 Monate) zu leisten. An den Schulen wurde intensiv darum geworben, dass sich junge Männer als Offiziersbewerber (25 Jahre), Berufssoldaten (10 Jahre) oder als Unteroffiziersbewerber (3 Jahre) verpflichten. Eine Verpflichtung für drei Jahre erleichterte die Zulassung zum Universitätsstudium. Nach der Musterung erhielten die angehenden Soldaten den Einberufungsbefehl. Wurde diesem nicht Folge geleistet, galt das als Straftat. Kaum jemand, der den Grundwehrdienst leistete oder sich für drei Jahre verpflichtete, tat dies aus Überzeugung oder freien Stücken.
Vor allem die strengen Urlaubs- und Ausgangsregelungen schränkten die ohnehin begrenzte Freizügigkeit ein. Man ging nicht zur Armee, sondern war bei der „Asche“ oder bei der „Fahne“. In den letzten 150 Tagen trug jeder ein Bandmaß bei sich. Jeden Tag wurde ein Zentimeter abgeschnitten. Die Bandmaßträger nannten sich EK’s oder Entlassungskandidaten. Die EK-Bewegung stand in der Tradition der preußischen Armee und der Wehrmacht. In der NVA gingen die Soldaten des dritten Diensthalbjahres gegen die frisch Eingezogenen mit mehr oder weniger rüden Methoden vor. Häufig kam es zu Gewalt und Schikanen. Die Offiziere schauten zum großen Teil weg und nutzten die EK-Bewegung als Disziplinierungsmethode. Der Tag der Entlassung wurde meist mit einem großen Besäufnis gefeiert.