
Bausoldat
Die Verweigerung des Militärdienstes galt in der DDR als Straftat. Totalverweigerern drohten eine Haftstrafe von zwei Jahren und die Aussicht, jederzeit wieder einberufen werden zu können.

Nicht strafbar war seit 1964 die Verweigerung des Dienstes an der Waffe. Christlich und pazifistisch eingestellte junge Männer machten davon Gebrauch. Sie wurden als Bausoldaten einberufen, trugen auf dem Schulterstück einen silbernen Spaten und wurden in Pionier- oder Baukompanien eingesetzt. So standen sie als billige, zwangsverpflichtete Arbeitskräfte zur Verfügung, wenn in Tagebauen oder Betrieben Personalmangel herrschte.
Bausoldat gewesen zu sein, lief als „Persönlichkeitsmakel“ in der Personalakte mit und konnte bei der Bewerbung um einen Studienplatz zu Schwierigkeiten führen.