Berliner Mauer / Grenzstreifen
Die Grenze der DDR zur BRD und zu Berlin-West war zugleich die Grenze zwischen den sich feindlich gegenüberstehenden Militärblöcken NATO und „Warschauer Pakt“.
Sie war mit Stacheldraht, Wachtürmen und einem gut einsehbaren Grenzstreifen gesichert. Die Grenztruppen der DDR unterlagen dem Schießbefehl. Der „Todesstreifen“ wurde von patrouillierenden Soldaten, zum Teil mit Hunden, streng bewacht. Wer es wagte, die Grenze zu überwinden, riskierte sein Leben.
Mit dem Bau der Berliner Mauer beabsichtigte die SED-Führung, die massenhafte Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in den Westen zu stoppen. Noch im Juni 1961 hatte Walter Ulbricht erklärt: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ Doch in der Nacht vom 12. zum 13. August 1961 errichteten Truppen der Volkspolizei und der NVA sowie Betriebskampfgruppen an der Sektorengrenze Stacheldrahtverhaue und Steinwälle.
In den folgenden Tagen und Monaten entstand zwischen Ost- und West-Berlin eine 46 Kilometer lange Mauer. Um den Westteil der Stadt Berlin zogen sich befestigte Grenzanlagen in einer Länge von insgesamt circa 155 Kilometern. Der Grenzstreifen war je nach Lage zwischen fünf und fast 100 Metern breit.
Die Berliner konnten nun nicht mehr von einem Teil der Stadt in den anderen gelangen. Zugleich war West-Berlin vom Umland abgeschnitten. Die Berliner Mauer prägte für fast drei Jahrzehnte das Bild der Stadt.