Ausreiseantrag
DDR-Bürger, die legal nach West-Berlin oder in die BRD ausreisen wollten, stellten einen Ausreiseantrag. Viele von ihnen beriefen sich auf das Recht der freien Wahl des Wohnsitzes aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975), die von Erich Honecker unterzeichnet worden war.
Ausreiseantragsteller wurden meist gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert. In vielen Fällen wurden ihre Anträge zunächst abgelehnt. Dagegen konnten die Betroffenen Beschwerde einlegen. 1983 lagen 30.000, 1987 schon 50.000 und 1989 bereits 70.000 Beschwerden vor. In den meisten Fällen durfte erneut ein Ausreiseantrag gestellt werden. Bis zur stets ungewissen Genehmigung war es ein langer, zermürbender Weg. Häufig sollten Funktionäre in Betrieben oder Instituten Mitarbeiter, die einen Ausreiseantrag gestellt hatten, überzeugen, diesen zurückzuziehen. Oft verloren die Antragsteller ihren Arbeitsplatz.
Wann die Ausreise erfolgte, entschieden allein die Mitarbeiter der Staatssicherheit. Vorher mussten Listen, die das Umzugsgut enthielten, eingereicht werden. Die Bekanntgabe der Genehmigung und des genauen Termins erfolgte meist nur wenige Stunden vor der Ausreise.
In den 1980er Jahren kam es zu mehreren Ausreisewellen. Den Spruch „Der Letzte macht das Licht aus“ kannte in der DDR jeder. Seit ungefähr 1987 bildeten sich in breiten Kreisen der Bevölkerung und sogar in Oppositionsgruppen zwei Lager: diejenigen, die unbedingt im Westen neu beginnen wollten und diejenigen, die bewusst dablieben.
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Kommentare aus der Ausstellung:
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